- Jugendsünde
- Ju|gend|sün|de 〈f. 19; umg.〉 unüberlegte Handlung od. Unterlassung in jugendlichem Alter, deren Folgen sich oft erst später bemerkbar machen
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Ju|gend|sün|de, die [wohl nach Ps. 25, 7]:a) unüberlegte, leichtsinnige Handlung, Tat, die jmd. in seiner Jugend begeht u. an die er bzw. sie sich später meist nur ungern erinnert:das war eine kleine J., die man ihm längst verziehen hatte;b) etw., was jmd. in jungen Jahren schafft u. womit er sich später nicht mehr identifizieren kann:ihre alten Filme bezeichnete die Schauspielerin als -n.* * *
Ju|gend|sün|de, die [wohl nach Ps. 25, 7]: a) unüberlegte, leichtsinnige Handlung, Tat, die jmd. in seiner Jugend begangen hat u. an die er sich später meist nur ungern erinnert: das war eine kleine J., die man ihm längst verziehen hatte; Auf Bonn rollt ein Finanzskandal zu, gegen den sich frühere Geldaffären wie -n ausnehmen (Spiegel 51, 1981, 4); b) etw., was jmd. in jungen Jahren geschaffen hat u. womit er sich später nicht mehr identifizieren kann: ihre alten Filme bezeichnete die Schauspielerin als -n.
Universal-Lexikon. 2012.